Vorwort:
Sollten Sie einmal “wider erwartend” auf eine Zahlung eines Reiseversicherers warten, fragen Sie vorher bei uns oder dem entsprechenden Versicherer nach.
Das Amtsgericht München hat am 15.7.2011 mit Urteil entschieden (Az.: 133 C 7736/11), dass man sich zunächst telefonisch mit dem Versicherer vor Beauftragung eines Anwalts in Verbindung setzen sollte, wenn eine Kapitalabfindung aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung nicht fristgerecht zum Fälligkeitstermin überwiesen wird. Andernfalls bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.
Reiseberichte
Ägypten (11)