Wenn Sie bei der Einreise an der Grenze oder am Flughafen keine böse Überraschung erleben wollen, sollten Sie nachfolgende
Information sehr erst nehmen und auch berücksichtigen.
Urlauber müssen zukünftig ihre Rückkehrwilligkeit beweisen !!!!!
Es handelt sich hier wirklich um keinen Scherz, ansonsten könnte ihnen die Einreise verwehrt werden.
Belege hierfür können sein:
- ein Kontoauszug, aus dem regelmäßige Eingänge von Gehalt oder Rente nachgewiesen werden
- oder eine Gehaltsbescheinigung ihres Arbeitgebers
- ein Nachweis über Wohneigentum ( Grundbuchauszug )
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.russisches-konsulat.de/visa.htm.
Entnommen aus dem Travel Talk Nr. 47 vom 22.11.2010
Fachzeitschrift für Reiseverkäufer