Über 200.000 deutsche Senioren sind Auslandsrentner. Sie haben häufig diverse Rentenansprüche erworben, die auf jeden Fall vor dem Umzug mit den jeweiligen Rententrägern abgeklärt werden sollten. Alle diejenigen, die Ansprüche an eine gesetzliche Rentenversicherung haben, können erste Informationen erhalten unter www.deutsche-rentenversicherung.de ( Ausland und Rente )
In den nächsten Jahren werden vermehrt Ansprüche an die Riester Rente kommen. Rentner mit zukünftigem Wohnsitz innerhalb der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum brauchen Förderungen nicht zurückzahlen. Wird eine Immobilie erworben, diese dann erster Wohnsitz und nicht vermietet, kann angespartes Riesterkapital auch für die Finanzierung eingesetzt werden.
Rürup Renten, etwas vereinfacht dargestellt die Riesterrente des Selbstständigen, können auch außerhalb der EU ohne Rückzahlung eventueller Förderungen behalten werden.
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Ägypten (11)