Mit einem Fahrzeug seines Arbeitgebers war der Beklagte unterwegs, als er bei einem Versuch, vor einem Haus zu parken, angeblich ohne es bemerkt zu haben gegen einen dort abgestellten Pkw stieß. Er brach den Parkversuch ab und fuhr weiter. Als er auf dem Rückweg an dem Unfallort vorbei kam bemerkte er Jugendliche, die an dem dort noch immer geparkten Pkw standen und sowohl diesen als auch sein eigenes Fahrzeug fotografierten. Er hielt daher an und fragte die Jugendlichen nach dem Grund für die Aufnahmen. Diese sagten ihm, dass er zuvor das geparkte Fahrzeug beschädigt habe. Der Beklagte stellte an dem Pkw zwar eine leichte Eindellung fest. Da das von ihm gefahrene Fahrzeug jedoch keinerlei Beschädigungen aufwies, bestritt er, den Schaden verursacht zu haben.
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Ägypten (11)