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	<title>Secure Travel Reiseversicherungen</title>
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	<description>Mit uns verreisen Sie sicher</description>
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		<title>Info: Europäisches Museum für Modernes Glas</title>
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		<comments>http://blog.secure-travel.de/info-europaische-museum-fur-modernes-glas/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 09:28:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mariusz Poroszewski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[50 Jahre Studioglasbewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Coburg]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Museum für Glas]]></category>

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		<description><![CDATA[Abendöffnung im Europäischen Museum für Modernes Glas 
Rosenau 10 in Rödental, am 9.2.2012, 17.00 – 20.00 Uhr
während dieser Abendöffnung, um 18:30 Uhr, findet zum Thema
50 Jahre Studioglasbewegung – Die Anfänge in Amerika
 
Kostenlose Führung mit Dr. Sven Hauschke.
1962 wurde in einer Werkstatt in Toledo/Ohio ein kleiner Ofen vorgestellt, an dem Künstler und Glastechniker Glas blasen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Abendöffnung im Europäischen Museum für Modernes Glas </strong></h3>
<p>Rosenau 10 in Rödental, am 9.2.2012, 17.00 – 20.00 Uhr</p>
<p>während dieser Abendöffnung, um 18:30 Uhr, findet zum Thema</p>
<h3><strong>50 Jahre Studioglasbewegung – Die Anfänge in Amerika</strong></h3>
<p><strong> </strong></p>
<p>Kostenlose Führung mit Dr. Sven Hauschke.</p>
<p>1962 wurde in einer Werkstatt in Toledo/Ohio ein kleiner Ofen vorgestellt, an dem Künstler und Glastechniker Glas blasen konnten. Es war die Geburtsstunde der international vernetzten Studioglasbewegung. Zu den „Erfindern“ gehörte Harvey K. Littleton, der noch im gleichen Jahr den Maler und Glaskünstler Erwin Eisch in Frauenau treffen sollte. Im Mittelpunkt der Führung stehen frühe Glasobjekte aus Amerika von Littleton, Joel Philipp Myers und Marvin Lipofsky.</p>
<h3><strong>Glasperlengestalten mit Karolin Wagner im Lampenglasstudio</strong></h3>
<p>Während der Abendöffnung besteht die Möglichkeit für Kinder und Erwachsene unter der Anleitung der Künstlerin Karolin Wagner ohne Vorkenntnisse selbst Glasperlen und Kleinschmuck zu gestalten. Besucher können sich kostenlos mit der Technik des Perlenwickelns vertraut machen und selbst kreativ werden.</p>
<p>KUNSTSAMMLUNGEN DER VESTE COBURG<br />
Veste Coburg<br />
96450 Coburg<br />
Fon: +49 (0) 9561-879-0<br />
Fax: +49 (0) 9561-879-66<br />
<a href="http://www.kunstsammlungen-coburg.de/"></a></p>
<p>Öffnungszeiten:<br />
April-Okt. täglich 9:30-17:00 Uhr<br />
Nov.-März Di.-So. 13:00-16:00 Uhr</p>
<p>Quelle: Newsletter Eurpäisches Museum für Modernes Glas</p>
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		<title>Reisegepäckversicherung &#8211; Fotoapparateversicherung und grobe Fahrlässigkeit</title>
		<link>http://blog.secure-travel.de/reisegepackversicherung-fotoapparateversicherung-und-grobe-fahrlassigkeit/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 14:01:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Drescher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht / Urteile zu Reiseversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile / Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsfragen und Antworten]]></category>
		<category><![CDATA[Fotoapparateversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Reisegepäckversicherung und grobe Fahrlässigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 17. September 2010 entschieden (Az.: 13 O 153/08), dass ein Fotoapparate-Versicherer im Falle eines Diebstahls in der Regel nicht dazu berechtigt ist, seine Leistungen „auf Null“ zu kürzen, selbst wenn ein Versicherter auf dem Gelände eines Flughafens keinen ständigen Sicht- bzw. Körperkontakt zu seiner wertvollen Fotoausrüstung hat.
Ein selbstständiger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 17. September 2010 entschieden (Az.: 13 O 153/08), dass ein Fotoapparate-Versicherer im Falle eines Diebstahls in der Regel nicht dazu berechtigt ist, seine Leistungen „auf Null“ zu kürzen, selbst wenn ein Versicherter auf dem Gelände eines Flughafens keinen ständigen Sicht- bzw. Körperkontakt zu seiner wertvollen Fotoausrüstung hat.</p>
<p>Ein selbstständiger Kameramann hatte geklagt, der für seine Kameraausrüstung bei der Beklagten eine Film- und Fotoapparate-Versicherung abgeschlossen hatte. Der Kläger flog im Januar 2008 für Dreharbeiten nach Valencia. Weil er dort bei der Ankunft sein aufgegebenes Gepäck nicht auffand, begab er sich zusammen mit einem ihm begleitenden Mitarbeiter zum „Lost &amp; Found-Schalter“. Dabei führte er auf einem Trolley sein aus zwei Taschen bestehendes Handgepäck mit, in welchem sich seine Kameraausrüstung im Neuwert von mehr als 40.000 Euro befand.</p>
<p>Obwohl er sich seinen eigenen Angaben zufolge in Tuchfühlung mit dem Trolley befand und er eine der Taschen mit einer Jacke abgedeckt hatte, gelang es einem unbekannten Täter, während des Gesprächs mit einer Flughafenangestellten wegen des nicht angekommenen Gepäcks die beiden Taschen zu entwenden.</p>
<p>Nachdem er wegen des Schadens seinen Fotoapparate-Versicherer in Anspruch nehmen wollte, verweigerte dieser die Leistungsübernahme, da der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht habe. Denn angesichts der Tatsache, dass er sich auf einem Flughafengelände befand, hätte der Kameramann die Taschen entweder am Körper tragen oder sie laufend im Blick behalten müssen, so der Versicherer. Er hielt den Einwand des Klägers nicht für stichhaltig, dass sich im Umfeld des Lost &amp; Found-Schalters nur wenige Personen aufgehalten hatten und es ihm unmöglich war, die Taschen wegen ihrer Sperrigkeit und ihres Gewichts am Körper zu tragen.</p>
<p>Die Richter beurteilten den Fall jedoch anders als der Versicherer und gaben der Klage auf Zahlung einer Entschädigung für die abhanden gekommene Ausrüstung zumindest teilweise statt.</p>
<p>Nach Meinung des Gerichts ist es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unstreitig, dass dem Kläger die beiden Taschen vor dem Flughafenschalter entwendet worden sind. Unstreitig ist es allerdings auch, dass der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Denn er hatte während seines Gesprächs mit der Flughafenangestellten lediglich einen Körperkontakt zum oberen Bügel des Trolleys, nicht jedoch zu den beiden Taschen. Der Trolley befand sich nämlich zumindest zeitweise seitlich hinter ihm. Er hätte sich daher umdrehen müssen, um die Taschen im Blick zu behalten. Das aber hat er unbestritten nicht getan. „Der Kläger hat damit seine im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei unbeachtet gelassen, was in dieser Situation jedem hätte einleuchten müssen“, so das Gericht.</p>
<p>Nach Auffassung des Gerichts ist es nicht nachvollziehbar, wieso der Kläger die Taschen mit dem wertvollen Inhalt nicht umgehängt hat, da ihm das bei einem Gewicht von circa acht bis zehn Kilogramm nicht nur möglich, sondern auch zumutbar gewesen wäre. Er hätte die Taschen ersatzweise auch zwischen seine Beine oder vor sich abstellen können, da dann ebenfalls ein Blick- und Körperkontakt möglich gewesen wäre.</p>
<p>Daher ist der Versicherer grundsätzlich dazu berechtigt, dem Kläger wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung zu versagen. Dabei hat er jedoch die Schwere des Verschuldens des Versicherten zu berücksichtigen.</p>
<p>Im entschiedenen Fall hielten die Richter anders als der Versicherer eine volle Versagung des Versicherungsschutzes für ungerechtfertigt. Denn nach der glaubwürdigen Aussage eines Zeugen hatte der Kläger sein Gepäck für maximal eine Minute nicht im Blick. Daher hielten die Richter eine Kürzung seines Anspruchs um 40 Prozent für angemessen.</p>
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		<title>Veranstaltungen in Villa Rosental</title>
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		<comments>http://blog.secure-travel.de/veranstaltungen-in-villa-rosental/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mariusz Poroszewski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Konzert]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Villa Rosental]]></category>
		<category><![CDATA[Workshop]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.secure-travel.de/?p=1751</guid>
		<description><![CDATA[Veranstaltungen in Villa Rosental



Fr.
10.02.12
20.00 Uhr
-Klangwelten-
Wirbel aus Ethno, Klassik, Jazz, Orientalisch und                     Latin.
Weltmusik mit dem Mexikaner Alan Torres an mehr als                [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #263f7f;">Veranstaltungen in Villa Rosental</span></p>
<table border="1" width="700px" rules="rows">
<tbody>
<tr>
<td>Fr.</td>
<td>10.02.12</td>
<td>20.00 Uhr</td>
<td>-<strong>Klangwelten</strong>-<br />
Wirbel aus Ethno, Klassik, Jazz, Orientalisch und                     Latin.<br />
<strong>Weltmusik mit dem Mexikaner Alan Torres</strong> an <em>mehr als                     15 Instrumente</em>n wie Didgeridoo, Trommeln, Gitarren,                     Oud, Piano u.v.m.<br />
Preis: 9 / 13 Euro p.P.</td>
</tr>
<tr>
<td>Fr.</td>
<td>17.02.12</td>
<td>20.00 Uhr</td>
<td>-Chicks on Swing-<br />
Konzert mit 3 bezaubernden Frauen aus 3 Nationen!<br />
Preis: 9 / 13 Euro p.P.</td>
</tr>
<tr>
<td>Fr.</td>
<td>16.03.12</td>
<td>20.00 Uhr</td>
<td>-Quo vadis Germania- oder                     was&#8230;?<br />
<strong>politisch satirische Homage</strong> auf-mit-ueber-oder                     Deutschland, mit <strong>Jan Fleischhauer</strong> (Spiegel Verlag),                     musikalisch unterwandert von Haens Daempf                     (musikalischer Kultursatiriker und                     Staatsoppositioneller).<br />
Preis: 11 / 15 Euro p.P.</td>
</tr>
<tr>
<td>Do.</td>
<td>22.03.12</td>
<td>20.00 Uhr</td>
<td>-Nicht nur fuer DICKE                     Fische-<br />
Ein <strong>maritimer Abend</strong> mit Carara (Fluss- und                     Hochseereisen), Uwe Damboldt (Seemannsgarn mit                     Fischsuppe) und Shantys mit Robinson C.<br />
Preis: 11 / 15 Euro p.P.</td>
</tr>
<tr>
<td>Sa.</td>
<td>31.03.12</td>
<td>11.00 Uhr</td>
<td><strong>Tanzintensivkurs                     Standard</strong>/<em>Latein für Anfänger</em> und Wiedereinsteiger<br />
Preis: 4 Unterrichtseinheiten 32 Euro p.P.</td>
</tr>
<tr>
<td>So.</td>
<td>01.04.12</td>
<td>11.00 Uhr</td>
<td><strong>Workshop Tango Argentino                     und Salsa Merengue</strong> für Anfänger und Wiedereinsteiger<br />
Preis: 3 Unterrichtseinheiten 24 Euro p.P.</td>
</tr>
<tr>
<td>Mo.</td>
<td>02.04.12</td>
<td>18.00 Uhr</td>
<td>-Fit für Lust und Liebe-<br />
<strong>Doppelvortrag von Regina Heckert</strong> (Be Free Institut)<br />
Vortrag I: &#8220;Möglichkeiten einer erfüllten                     Sexualität&#8221;<br />
Vortrag II: &#8220;Weg frei für die Liebe durch Auflösen                     alter Verstrickungen&#8221;<br />
Eintritt: 6 / 10 Euro p.P. fuer einen Vortrag<br />
10 / 15 Euro p.P. für beide Vorträge</td>
</tr>
<tr>
<td>Sa.</td>
<td>21.04.12</td>
<td>20.00 Uhr</td>
<td>-The Enterprise is                     coming-<br />
<strong>Space Night Party mit James T. Kirk, Spocki , Lt.                     Uhura, DJ E.T&#8230;. </strong>in den Weiten des Universums                     unerforschter Galaxien im Orbit landet das                     Raumschiff in Sternzeit -210412-20-04109 LE                     City-S-Lounge-03419804059-<br />
Beam on nur über Vor-Reservierung möglich<br />
Preis: 19 Euro p.P.</p>
<p>Viel Vergnügen  in Villa Rosental wünscht Ihnen das Secure-Travel-Team</p>
<p>Quelle: Newsletter Villa Rosental</p>
<p><a title="Villa Rosental Veranstaltungen zu Weihnachten 2011" href="http://blog.secure-travel.de/villa-rosental-newsletter/" target="_blank">Veranstaltungen zu Weihnachten 2011 in Villa Rosental</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
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		<title>Auswandern als Rentner &#8211; die Rente im Ausland empfangen (1)</title>
		<link>http://blog.secure-travel.de/auswandern-als-rentner-die-rente-im-ausland-empfangen-1/</link>
		<comments>http://blog.secure-travel.de/auswandern-als-rentner-die-rente-im-ausland-empfangen-1/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 09:42:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Drescher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsfragen und Antworten]]></category>
		<category><![CDATA[Rente im Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenzahlung im Ausland]]></category>

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		<description><![CDATA[Deutsche Rente auch im Ausland auszahlen lassen
Mehr als 1,6 Millionen Renten zahlen die 16 gesetzlichen Rentenversicherungsträger derzeit ins Ausland. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die dem Infoportal ihre-vorsorge. de vorliegen. Demnach gehen etwa 65 Prozent der Auslandsrenten in Länder der Europäischen Union, knapp 300.000 Zahlungen in andere europäische Länder. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Rente auch im Ausland auszahlen lassen</p>
<p>Mehr als 1,6 Millionen Renten zahlen die 16 gesetzlichen Rentenversicherungsträger derzeit ins Ausland. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die dem Infoportal ihre-vorsorge. de vorliegen. Demnach gehen etwa 65 Prozent der Auslandsrenten in Länder der Europäischen Union, knapp 300.000 Zahlungen in andere europäische Länder. In Länder außerhalb Europas werden ebenfalls rund 300.000 Renten gezahlt, darunter fast 114.000 in die Vereinigten Staaten. Der überwiegende Teil dieser Auslandsrenten geht an ausländische Staatsangehörige, die durch ihre Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Rentenansprüche erworben haben. Rund 206.500 Renten wurden zum Jahreswechsel 2010/2011 an Deutsche gezahlt, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Bei der Zahlung kann es aber von Land zu Land Unterschiede geben. Deshalb empfiehlt ihre-vorsorge. de sich vor dem Umzug umfassend über Rentenansprüche zu informieren. Das Portal nennt dazu ein Beispiel: Charlotte F., Rentnerin aus Bremen, lebt seit zwei Jahren in Spanien und erhält ihre Rente pünktlich jeden Monat auf ihr Konto in La Palma überwiesen. Dazu musste sie der Rentenversicherung nur die internationale Bankleitzahl (BIC) und die Internationale Kontonummer (IBAN) mitteilen. Sie hätte sich das Geld aber auch auf ein Konto in Deutschland überweisen lassen können. Doch nicht immer sei es so einfach wie bei Frau F. Denn auch in der Rentenversicherung gibt es Ausnahmen von der Regel: Beispiel 2: Die Rente von Roland P. aus Oldenburg wird nicht allein wegen seines Gesundheitszustandes gezahlt, sondern auch wegen der schwierigen Arbeitsmarktsituation in Deutschland. Vor einem Umzug ins Ausland sollte er sich genau informieren, ob diese Rente in seinem neuen Wohnland überhaupt noch gezahlt wird.</p>
<p>Für alle Rentner mit dauerndem Aufenthaltsort im Ausland gilt: Einmal jährlich prüft der Rentenversicherungsträger, ob der Empfänger noch lebt und die Rente weitergezahlt werden kann. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon- Nummer 0049-800-1000- 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.</p>
<p>Entnommen dem Newletter des BDAE 1 &#8211; 2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>die unendliche Geschichte: Reiserücktritt &#8211; was ist eine plötzliche und unerwartete Krankheit</title>
		<link>http://blog.secure-travel.de/die-unendliche-geschichte-reiserucktritt-was-ist-eine-plotzliche-und-unerwartete-krankheit/</link>
		<comments>http://blog.secure-travel.de/die-unendliche-geschichte-reiserucktritt-was-ist-eine-plotzliche-und-unerwartete-krankheit/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 09:06:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Drescher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht / Urteile zu Reiseversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile / Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbedingungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Und hier haben wir wieder ein aktuelles Urteil, welches zum Wohle des Reisenden entschieden wurde:

Reiserücktritt – was ist eine unerwartete,  schwereErkrankung?
20.1.2012 –  Eine unerwartete Verschlimmerung  eines bekannten Grundleidens ist im Sinne der Versicherungs-Bedingungen  für die Reiserücktrittskosten-Versicherung einer neuen Erkrankung  gleichzusetzen. Der Versicherer darf sich in einem solchen Fall daher  nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und hier haben wir wieder ein aktuelles Urteil, welches zum Wohle des Reisenden entschieden wurde:</p>
<div>
<h1>Reiserücktritt – was ist eine unerwartete,  schwereErkrankung?</h1>
<div id="news_article"><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/de7b0a102cc348ac9c486d0085703589" alt="" width="1" height="1" />20.1.2012 –  Eine unerwartete Verschlimmerung  eines bekannten Grundleidens ist im Sinne der Versicherungs-Bedingungen  für die Reiserücktrittskosten-Versicherung einer neuen Erkrankung  gleichzusetzen. Der Versicherer darf sich in einem solchen Fall daher  nicht auf Leistungsfreiheit berufen. 2.  Zivilkammer des  Landgerichts Dortmund mit Beschluss vom 28. November 2011 entschieden  (Az.: 2 S 42/11).</p>
<div>
<div>Dies ist ein Bericht der deutschen Anwaltshotline:  Eine Versicherungsnehmerin hatte Versicherugsschutz über eine Reiserücktrittversicherung über Ihre Kreditkarte.</div>
</div>
<h2>Akuter Schub</h2>
<p>eine seit Jahren an Rheuma erkrankte Klägerin beabsichtigte im Frühjahr 2010 eine  Pauschalreise zu buchen. Sie  suchte  ihren Arzt auf, um sich danach zu  erkundigen, ob es in ihrem konkreten Fall aus medizinischen Gründen  ratsam sei, eine Pauschalreise anzutreten.</p>
<p>Der Arzt hatte  jedoch keine Bedenken. Er bescheinigte seiner Patientin eine  uneingeschränkte Reisefähigkeit. Die Klägerin entschloss sich daher zu  der Buchung.</p>
<p>Die Berufung des Urteils durch den Versicherer, der zur Zahlung verurteilt wurde, wurde nicht stattgegeben.</p>
<h2>Subjektive Sicht des Versicherten</h2>
<p>Die ihr von dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten  machte die Klägerin gegenüber ihrem Reiserücktrittskosten-Versicherer  geltend. Mit dem Argument, dass nur Versicherungsschutz bei neuen  plötzlich auftretenden Erkrankungen bestehen würde, nicht aber bei  bekannten Vorerkrankungen, verweigerte der Versicherer die  Leistungsübernahme.</p>
<p>Bei der Frage, ob eine Erkrankung als unerwartet im Sinne der  Versicherungs-Bedingungen einzustufen ist, ist nach Ansicht des Gerichts  auf die subjektive Sicht des Versicherten abzustimmen. „Entscheidend  ist allein, welche Informationen dem Versicherungsnehmer durch  behandelnde Ärzte konkret gegeben worden sind“, so die Richter.</p>
<h2>Plötzlich und unerwartet</h2>
<p>Diese Informationen besagten im Fall der Klägerin aber unstreitig, dass  sie aus medizinischer Sicht verreisen konnte. Dass sie kurz vor  Reiseantritt ein akuter Rheumaschub ereilen würde, war hingegen weder  zum Zeitpunkt der ärztlichen Beratung noch zum Zeitpunkt der Buchung der  Reise absehbar.</p>
<p>Damit hat aber nicht etwa eine ausgebliebene  Besserung eines schon bei Reisebuchung vorliegenden Krankheitszustandes  zur Reiseunfähigkeit geführt, sondern eine unerwartete Verschlimmerung  einer chronischen Grunderkrankung.</p>
<p>Eine derartige unerwartete  Verschlimmerung steht nach Ansicht des Gerichts jedoch dem nach dem  Wortlaut der Versicherungs-Bedingungen versicherten unerwarteten  Auftreten einer Erkrankung gleich. Somit war der Versicherer zur Leistung verpflichtet.</p>
<h2>Vergleichbare Entscheidung</h2>
<p>In seinem Beschluss wies das Gericht auf ein Urteil des  Oberlandesgerichts Köln vom 30. Oktober 2009 zur  Reisekranken-Versicherung hin, in dem in einem ähnlichen Fall ebenfalls  zu Gunsten einer Versicherten entschieden wurde</p>
<p>Das Kölner Urteil wurde mittlerweile mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.. September 2011 (Az.: IV ZR 227/09) bestätigt.</p>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Frisches Nahost-Kapital an Air-Berlin</title>
		<link>http://blog.secure-travel.de/frisches-nahost-kapital-an-air-berlin/</link>
		<comments>http://blog.secure-travel.de/frisches-nahost-kapital-an-air-berlin/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 10:56:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mariusz Poroszewski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fluggesellschaften / Bedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Reisenachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Beteiligung Arabiens an Air-Berlin
Araber, welche sich eine stärkere Partnerschaft beider Fluggesellschaften gut vorstellen können, überweisen an die deutsche Billigflieger-Fluggesellschaft mehr Kapital. Somit liegt der Anteil an Air-Berlin bei 30 Prozent.
Das aus dem Nahen Osten kürzlich gesendete Geld soll der zweitgrößten Fluggesellschaft (Air-Berlin) mehr Luft verschaffen. Mit der Hilfe aus Arabien sichert sich die aufstrebende Konkurrenz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 style="text-align: center;">Beteiligung Arabiens an Air-Berlin</h2>
<p>Araber, welche sich eine stärkere Partnerschaft beider Fluggesellschaften gut vorstellen können, überweisen an die deutsche Billigflieger-Fluggesellschaft mehr Kapital. Somit liegt der <strong>Anteil an Air-Berlin bei 30 Prozent.</strong></p>
<p>Das aus dem Nahen Osten kürzlich gesendete Geld soll der zweitgrößten Fluggesellschaft (Air-Berlin) mehr Luft verschaffen. Mit der <strong>Hilfe aus Arabien</strong> sichert sich die aufstrebende Konkurrenz (Etihad)<strong> </strong>einen Anteil von 30 Prozent. Der Anteilsprung verlief von unter 3 % auf nun knapp 30 %. Aufgrund der in der Zukunft verstärkten <strong>Partnerschaft </strong>möchten beide <strong>Fluggesellschaften </strong>gemeinsame Flüge im Rahmen einer sogenannten Code-Share-Vereinbarung starten.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Bedeutet:</span> Hier kann man bei jeder der beiden Airlines die Flüge der jeweils anderen buchen. Ebenso möchten beide Airline-Partner beim Einkauf zukünftig zusammenarbeiten.</p>
<h2 style="text-align: left;">Deutsche Fluggesellschaft erhält finanzielle Hilfe aus Arabien</h2>
<p style="text-align: left;">Für das kommende Jahr versprechen sich beide Fluggesellschaften 35 bis 40 Millionen Euro an Einsparungen. Aufgrund des erweiterten Zusammenschlusses verzeichnet die <strong>arabische Fluggesellschaft „Etihad“</strong> rund 31,6 Millionen neue Aktien zu je 2,31 €/Aktie. Somit ist die Etihad-Airline <strong>größter Einzelaktionär Berlins.</strong> Auch Air-Berlin kann sich der erweiterten Fluggesellschaft-Kooperation erfreuen. Die Araber verpflichten sich u. a. ihre Aktien mindestens zwei Jahre zu halten. Geplant sei noch, dass Air-Berlin im Frühjahr kommenden Jahres Mitglied des Oneworld-Luftbündnisses wird. Diese Ankündigung beflügelte die Aktien von Air-Berlin. Die Aktienpapiere machten einen Sprung von Plus 10,6 Prozent.</p>
<h2 style="text-align: left;">Air-Berlin-Aktie erhält deutliches Plus</h2>
<p style="text-align: left;">Schon am 16.12.2011 ging die Aktie mit einem satten Plus aus dem Börsenhandel. Spekulationen über eine Komplettübernahme der arabischen Fluggesellschaft Etihad können derzeit ausgeschlossen werden. <strong>Etihad hat sich</strong> zudem <strong>verpflichtet</strong>, keine Übernahmeangebote abzugeben. Durch die engere Zusammenarbeit beider Airlines ermöglichen die Araber dem deutschen Billigflieger &#8211; in den kommenden fünf Jahren &#8211; Kredite bis zu einer Höhe von 195 Mio. Euro aufnehmen zu können. Der derzeitige Chef Air-Berlins „Hartmut Mehdorn“, begrüßt den Zusammenschluss und verspricht sich für die Zukunft einzigartige Möglichkeiten. Die <strong>Araber möchten mit der engeren Kooperation einen neuen Zielflughafen stellen</strong> von dem dann, die Flieger Air-Berlins weiter gen asiatischen- und australischen Raum steuern sollen.<br />
<strong>Bislang schrumpft die deutsche Fluggesellschaft (Air-Berlin).</strong> Die Anzahl der rot-weißen Flugzeuge sinkt von 170 auf 152. Flugverbindungen, welche sich als unrentabel erwiesen wurden mittlerweile gestrichen.</p>
<p style="text-align: left;">Lesen hier folgenden Artkel:  <a title="Ryanair und die Luftverkehrssteuer" href="http://blog.secure-travel.de/ryanair-und-die-luftverkehrssteuer/" target="_blank"><strong><span style="color: #ff6600;">Ryanair und die Luftverkehrssteuer</span></strong></a></p>
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		<title>Fragen kostet nichts, wenn der Geldeingang ausbleibt</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 09:52:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Drescher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationen zu Versicherern]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht / Urteile zu Reiseversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile / Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorwort:
Sollten Sie einmal &#8220;wider erwartend&#8221; auf eine Zahlung eines Reiseversicherers warten, fragen Sie vorher bei uns oder dem entsprechenden Versicherer nach.
Das Amtsgericht München hat am 15.7.2011 mit Urteil entschieden (Az.: 133 C 7736/11), dass man sich zunächst telefonisch mit dem Versicherer vor Beauftragung eines Anwalts in Verbindung setzen sollte, wenn eine Kapitalabfindung aus einer privaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorwort:</p>
<p>Sollten Sie einmal &#8220;wider erwartend&#8221; auf eine Zahlung eines Reiseversicherers warten, fragen Sie vorher bei uns oder dem entsprechenden Versicherer nach.</p>
<p>Das Amtsgericht München hat am 15.7.2011 mit Urteil entschieden (Az.: 133 C 7736/11), dass man sich zunächst telefonisch mit dem Versicherer vor Beauftragung eines Anwalts in Verbindung setzen sollte, wenn eine Kapitalabfindung aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung nicht fristgerecht zum Fälligkeitstermin überwiesen wird. Andernfalls bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.</p>
<p>Bei dem beklagten Versicherer hatte die Klägerin einen Vertrag über eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Zum 1.3.2011 wurde der Vertrag in Form der Zahlung einer Kapitalabfindung fällig. Als das Geld nicht fristgerecht ihrem Bankkonto gutgeschrieben wurde, beauftragte die Klägerin einen Anwalt. Dieser mahnte den Versicherer mit dem Ergebnis, dass sie die vereinbarte Summe in Höhe von 23.815,- Euro am 6.3.2011 erhielt. Der Frau reichte das nicht aus und verlangte von dem Versicherer zusätzlich die Zahlung der Anwaltsgebühren, die mit etwa 300,- Euro zu Buche schlugen. Die wollte der Versicherer jedoch nicht zahlen. Denn schließlich hätte ein einfacher Anruf der Versicherten genügt, um die Sache zu klären.</p>
<p>Das Münchener Amtsgericht vertrat ebenfalls diese Auffassung und wies die Klage als unbegründet zurück.</p>
<p>Nach Meinung des Gerichts muss ein Schuldner Anwaltskosten grundsätzlich nur dann übernehmen, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich ist. Das trifft in einfach gelagerten Fällen nur dann zu, wenn ein Gläubiger geschäftlich völlig ungewandt ist und wenn sich die Zahlung eines ihm zustehenden Betrages unangemessen verzögert.</p>
<p>Im vorliegenden Fall durfte die Klägerin nicht davon ausgehen, dass sich der Versicherer seiner Zahlungsverpflichtung bewusst entziehen wollte, nur weil er die fällig werdende Kapitalabfindung nicht fristgerecht überwiesen hatte.</p>
<p>Daher hätte nur ein Anruf genügt, um Klarheit darüber zu erlangen, warum sich die Auszahlung verzögerte. Im Rahmen eines solchen Anrufs hätte die Klägerin gegebenenfalls darauf hinweisen können, dass sie bei einer weiteren Verzögerung einen Anwalt einschalten werde.</p>
<p>Aufgrund des einfachen Sachverhaltes war jedenfalls keine sofortige Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich, da es für einen einfachen Erinnerungsanruf keiner besonderen Rechtskenntnisse bedarf.</p>
<p>Somit bleibt die Klägerin nicht nur auf den Anwaltskosten sitzen, sondern trägt auch noch die Gerichtskosten.</p>
<p>Die Entscheidung ist rechtskräftig.</p>
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		<title>Folgenreicher Flughafenunfall</title>
		<link>http://blog.secure-travel.de/folgenreicher-flughafenunfall/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 09:49:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Drescher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fluggesellschaften / Bedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht / Urteile zu Reiseversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile / Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Köln hat am 19. Mai 2011 (Az.: 8 O 257/10) entschieden, dass ein Fluggast, der bei einem Transport auf einem Flughafengelände verletzt wird, für die Folgen nur dann seine Fluggesellschaft in Anspruch nehmen kann, wenn diese den Transport organisiert hat.
Eine aus Frankfurt am Main stammende Frau und spätere Klägerin hatte während einer Tagung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Köln hat am 19. Mai 2011 (Az.: 8 O 257/10) entschieden, dass ein Fluggast, der bei einem Transport auf einem Flughafengelände verletzt wird, für die Folgen nur dann seine Fluggesellschaft in Anspruch nehmen kann, wenn diese den Transport organisiert hat.</p>
<p>Eine aus Frankfurt am Main stammende Frau und spätere Klägerin hatte während einer Tagung in Brüssel eine an einer Beinverletzung leidende Mitreisende kennengelernt, die mit dem gleichen Flugzeug ebenfalls nach Frankfurt zurückfliegen wollte. Die Klägerin bot ihr an, sie bei der Rückreise zu unterstützen und fragte daher beim Einchecken am Schalter der Fluggesellschaft danach, wie ihrer Mitreisenden am besten geholfen werden könne. Die Mitarbeiterin der Airline bestellte daraufhin einen Elektrocaddy, mit welchem die beiden Damen zum Flugsteig gebracht werden sollten. Während der Fahrt kam es jedoch zu einem unerwarteten Zwischenfall. Bei Durchfahren einer automatischen Flügeltür schloss sich diese, bevor das Fahrzeug sie vollständig passiert hatte. Dadurch wurde die Klägerin erheblich am Knie verletzt.</p>
<p>Die Airline wies ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung als unbegründet zurück, da deren Mitarbeiterin lediglich aus Freundlichkeit den Transportdienst des Flughafens informiert habe, ohne ihm offiziell einen Auftrag zu dem Transport erteilt zu haben. Sie könne daher nicht für den bedauerlichen Vorfall zur Verantwortung gezogen werden.</p>
<p>Die Richter des Kölner Landgerichts wiesen die Klage der verletzten Passagierin als unbegründet zurück, das die Klägerin weder einen Anspruch aus Vertragserfüllung gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html" target="_blank">§ 280 Absatz 1 <em>BGB</em></a> noch nach den Vorschriften des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_%C3%9Cbereinkommen" target="_blank">Montrealer Übereinkommens</a> hat. Gemäß § 17 dieses Übereinkommens hat der Luftfrachtführer, so auch die beklagte Fluggesellschaft, zwar Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich der Zwischenfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder aber beim Ein- oder Aussteigen ereignet. Der Zwischenfall, bei dem die Klägerin verletzt wurde, fällt folglich nicht unter die Bestimmungen des Übereinkommens, denn selbst bei einer großzügigen Auslegung ereignete er sich eindeutig nicht beim Einsteigen.</p>
<p>Auch entfällt eine vertragliche Haftungsverpflichtung der Fluggesellschaft, da diese den Transport mit dem Elektrocaddy eindeutig nicht organisiert hatte. Die unbestrittene Tatsache, dass eine Mitarbeiterin der Airline den Transportdienst angerufen hatte, wertete das Gericht als reine Serviceleistung, die keine Haftungsverpflichtung auslöst.</p>
<p>Die Klägerin hätte Ansprüche gegen den Betreiber des Brüsseler Flughafens bzw. gegen den für diesen tätigen Fahrdienst geltend machen können. Beide hatten jedoch bereits im Vorfeld des Rechtsstreits darauf hingewiesen, dass es der Klägerin nicht gelungen ist, ihnen ein Verschulden an dem Vorfall nachzuweisen. Zu der Verletzung sei es ganz offenkundig nur deswegen gekommen, weil sich die Klägerin nicht an die Anweisungen des Fahrers des Caddys gehalten hatte, während der Fahrt in dem offenen Gefährt ihre Hände und Beine innerhalb des Fahrzeugs zu halten. Da die Klägerin nicht dazu in der Lage war, das Gegenteil zu beweisen, ging sie letztlich leer aus.</p>
<p>Lesen hier folgenden Artikel: <a title="Nervengift im Passagierflugzeug" href="http://blog.secure-travel.de/nervengift-im-passagierflugzeug/" target="_blank"><strong><span style="color: #ff6600;">Nervengift im Passagierflugzeug</span></strong></a></p>
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		<title>Wintersport in der Schweiz 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 14:30:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mariusz Poroszewski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Bergbahntransporte]]></category>
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		<description><![CDATA[Schweiz versucht Gäste mit Winterangeboten anzulocken
Wintersportorte in der Schweiz werben 2011 mit Sonderofferten um Urlaubsgäste
Mangelnder Schnee und der teure Franken setzen den Hoteliers in den Schweizer Wintersportorten zu. Mit attraktiven Sonderangeboten und Rabatten versuchen sie, eine Buchungsflaute zu vermeiden.
Viele Schweizer Ferienorte klagen momentan über ausbleibende Buchungen für die Wintersaison. Im Waadtländer Skigebiet Les Diablerets beispielsweise, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 style="text-align: center;">Schweiz versucht Gäste mit Winterangeboten anzulocken</h2>
<h3><strong>Wintersportorte in der Schweiz werben 2011 mit Sonderofferten um Urlaubsgäste</strong></h3>
<p>Mangelnder Schnee und der teure Franken setzen den Hoteliers in den Schweizer Wintersportorten zu. Mit attraktiven Sonderangeboten und Rabatten versuchen sie, eine Buchungsflaute zu vermeiden.</p>
<p>Viele <strong>Schweizer Ferienorte</strong> klagen momentan über ausbleibende <strong>Buchungen für die Wintersaison. </strong>Im Waadtländer Skigebiet Les Diablerets beispielsweise, das immerhin mit einem Gletschergebiet auf 3000 Metern Höhe auftrumpfen kann, sind zur Stunde erst ca. die Hälfte der verfügbaren Hotelbetten für die Wintersaison gebucht. „In anderen Jahren waren um diese Jahreszeit schon drei Viertel der Hotelkapazitäten reserviert“, stellt die Tourismus-Verantwortliche der Region, Myriam Pichard, fest.</p>
<h3><strong>Wintersportorte Schweiz mit Sonderangeboten versehen</strong></h3>
<p>Um die leeren Gästebetten 2011 doch noch zu füllen, überbieten zahlreiche <strong>Wintersportorte in der Schweiz </strong>mit Sonderangeboten: In Grächen im Kanton Wallis erhält jener Besucher vielerorts einen Devisenkurs von 1,35 Franken für den Euro &#8211; auf den Finanzmärkten pendelt sich der Wechselkurs im Augenblick bei 1,22 Frankenin. Das bekannte Crans-Montana im Wallis wiederum bietet 2011 einen <strong>33-Prozent-Rabatt</strong> <strong>auf Hotelübernachtungen</strong> als auch auf Skipässe. Dennoch: Ein Blick auf das Kleingedruckte zeigt, dass die Angebote nicht während der Festtage und den Februar-Skiferien gelten.</p>
<p>In der Jungfrauregion im Berner Oberland gibt es „Zwei für eins“-Angebote für Hotelunterkunft und Bergbahn-Abonnements. Im Heidiland, zwischen Walensee und Bad Ragaz (Kanton Sankt Gallen), spendieren die Hotelbetreiber und Vermieter ab vier Übernachtungen ihren Besuchern eine <strong>Extra-Nacht gratis</strong>, für Feriendomizile ab sieben Nächten.</p>
<h3><strong>Einzelne Skigebiete und kostenlose Pässe 2011<br />
</strong></h3>
<p>Ähnliche Sonderangebote gibt es darüber hinaus in Graubünden: Im Unterengadiner Urlaubsort Scuol etwa offerieren verschiedene Hotels ihren Urlaubsgästen schon ab einer Übernachtung den <strong>Skipass</strong>. Gäste von Davos-Klosters bekommen bei Hotelbuchungen das Ticket für die <strong>Skigebiete</strong> Jakobshorn und Parsenn ebenfalls kostenlos ausgehändigt. Dieses Angebot ist allerdings auf die Vorsaison beschränkt, gleichwohl wie im Falle des Gratis-Skitickets auf der Lenzerheide.</p>
<h3><strong>Kostenlose sowie vergünstigte Bergbahntransporte 2011 für Kinder und Jungendliche</strong></h3>
<p>Neuen Anbietermöglichkeiten geht der Ferienort Savognin nach<strong>. Kinder bis zehn Jahre</strong> werden von den Bergbahnen kostenlos transportiert. Der Ort will hiermit seine Familienfreundlichkeit unterstreichen. <strong>10- bis 16-Jährige</strong> zahlen bei den Bergbahnen den Kindertarif, bis zum 20. Lebensjahr. werden Skitickets zu Jugendtarifen verrechnet.</p>
<p>Andere Wintersportorte der Schweiz nehmen das Ganze gelassener. <strong>Zermatt</strong> (Wallis) verlässt sich auf sein internationales Image und verzichtet auf Sonderangebote. Aber auch die kleine Skistation Moléson im Kanton Freiburg bietet keine speziellen Sparangebote an &#8211; man sei schon jetzt einer der günstigsten Skiorte, erklärt die <strong>Fremdenverkehrsdirektorin Sophie Cruchet.</strong></p>
<p>In Graubünden haben der Kanton und mehrere Feriendestinationen ihre Werbebudgets aufgestockt: Anstelle der zuerst geplanten 3,5 Millionen Franken stehen für die kommende Wintersaison und den nächsten Sommer 7,3 Millionen Franken zur Verfügung. Auf gesamtschweizerischer Ebene hat Schweiz Tourismus zusätzliche vier Millionen Franken für die Werbung locker gemacht. Dies ist ein Drittel des Betrags, die der <strong>Bundesrat der Tourismusorganisation </strong>für die Dämpfung der Auswirkungen der Frankenstärke bewilligt hat. Mit den Geldern sollen zusätzliche Besucher aus der Eurozone, Russland und GB für Winterferien in der Schweiz gewonnen werden.</p>
<p>und denken Sie stets daran: Eine <a title="Auslandskrankenversicherung" href="http://www.secure-travel.de/auslandskrankenversicherung.php" target="_blank">Auslandsreisekrankenversicherung </a>sowie <a title="Reiserücktrittsversicherung" href="http://www.secure-travel.de/reiseruecktrittsversicherung.php" target="_blank">Reiserücktritttsversicherung </a>sind wichtige Bestandteile einer Reise.</p>
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		<title>Erstattung bei einem verhinderten Flug</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 15:07:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Drescher</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fluggesellschaften / Bedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Reisenachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht / Urteile zu Reiseversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile / Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob ein nicht angetretener Flug erstattet wird oder nicht hängt immer vorm jeweiligen Vorgang ab.
Wer wegen des Fehlverhaltens eines Dritten dermaßen in Rage gerät,  dass er Herzbeschwerden bekommt  und deswegen zum Beispiel einen Flug  absagen muss, hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Das  geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob ein nicht angetretener Flug erstattet wird oder nicht hängt immer vorm jeweiligen Vorgang ab.</p>
<p>Wer wegen des Fehlverhaltens eines Dritten dermaßen in Rage gerät,  dass er Herzbeschwerden bekommt  und deswegen zum Beispiel einen Flug  absagen muss, hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Das  geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts  Nürtingen vom 24. Januar 2011 hervor (Az.: 11 C 2077/10).</p>
<p>Was war passiert ? Vor dem Start eines Flugzeuges wurden die Passagiere wie üblich auf die Sicherheitsvorschriften hingewiesen.Hierbei betätigte einer der Mitreisenden aus Fahrlässigkeit den  Öffnungsmechanismus eines der Notausstiege. Weil dadurch die Notrutsche  aktiviert wurde, verzögerte sich der Abflug um mehr als fünf Stunden. Der Kläger geriet hierdurch so in Rage, das er Herzbeschwerden bekam. Darauf hin beschlossen seine Frau und er den Flug zu stornieren.</p>
<p>Eine Klage gegen den &#8221; Schadensverursacher / Türöffner&#8221; gab das zuständige Amtsgericht nicht statt, schließlich wurde dieser Krankheitsfall nicht vorsätzlich herbei geführt. Sein Fehlverhalten löst trotz allem keine Haftungsverpflichtung im Sinne von <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank">§ 823 BGB</a> aus.</p>
<p>Was bedeutet <a title="Was bedeutet Reiseabbruch?" href="http://blog.secure-travel.de/was-bedeutet-reiseabbruch/" target="_blank">Reiseabbruch</a>?</p>
<p>Hätte der Kläger hier eine <a title="Reiseabbruchversicherung" href="http://blog.secure-travel.de/reiseabbruchversicherung-reiserucktrittsversicherung-im-vergleich/" target="_blank">Reiseabbruchversicherung </a>besessen und ein Arzt hätte ihm eine Flugunfähigkeit bescheinigt, wäre dieser Stornoschaden ( hier 2.500,&#8211; € ) von der <a title="Reiserücktrittsversicherung" href="http://www.secure-travel.de/reiseruecktrittsversicherung.php" target="_blank">Reiserücktrittversicherung </a>erstattet worden.</p>
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