Schadensregulierung bei Auslandskrankenversicherungen
Es gibt bei den Auslandskrankenversicherungen drei Möglichkeiten um Ihren Anspruch zu erstatten.
Möglichkeit 1:
Sie reichen zuerst ihre Rechnungen bei Ihrer Krankenversicherung ein und erhalten dann
Ihre Unterlagen incl. der Erstattung von Ihrer Kasse zurück. Die Differenz wird dann von
der Auslandskrankenversicherung übernommen.
Möglichkeit 2:
Sie reichen die Rechnungen bei der Auslandskrankenversicherung ein, diese übernimmt die komplette Erststattung und nimmt dann ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung in Regress .
Möglichkeit 3:
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die komplette Erstattung der Rechnungen.
Dieses ist gerade für Privatpatienten sehr interessant, um ihre Beitragsrückerstattung nicht zu Gefährden.
Wir haben einmal alle unsere Partner, die Auslandskrankenversicherungen anbieten, nach ihrer Vorgehensweise befragt.
Hier nun das Resultat ( Stand 26.08.2010 )
Möglichkeit 1
BBV Bayrische Beamtenversicherung
Würzburger Auslands KV ( nur gesetzlich Krankenversicherte )
Hanse Merkur ( Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Unterlagen vorab bei Ihre Kasse Einreichen und erhalten dafür einen zusätzliche Bearbeitungsaufwand von 25,– € )
Europäische AKV ( gleiche Vorgehensweise wie bei der Hanse Merkur, zusätzlich sogar 50,–€ )
Möglichkeit 2
Elvia Auslandskrankenversicherung
Möglichkeit 3
Hanse Merkur Auslandsreisekrankenversicherung
Signal Iduna AKV
AXA Auslandskrankenkasse
Europ Assistance Auslandsschutz
Würzburger ( bitte gesonderter Vermerk, dass sie Privatpatient sind )
Die Deutsche Krankenversicherung ( DKV ) hat uns trotz mehrfacher Erinnerung leider nicht geantwortet.
Tags: Schadensregulierung Auslandskrankenversicherung gesetzlich privat
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