Die Wahl der Qual hat jeder der eine Reiseversicherung abschliessen möchte. Bei ungeklärten Fragen rufen Sie einfach secure-travel GbR an. Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter Tel.05139-959920. Oder kontaktieren Sie uns per Mail – service@secure-travel.de-. Sie erhalten umgehend eine Rückantwort von uns. Selbstverständlich steht Ihnen auch ein Rückrufservice zur Verfügung. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen und können über Ihre Situation sprechen.
Es besteht bei einer Reiseversicherung nur Versicherungsschutz wenn es sich um einen berechtigen Schadenfall handet. Ganz unterschiedliche Gründe können mitversichert sein. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Reiseversicherers. Wir geben Ihnen hier einige Gründe vor:
• Tod;
• schwere Unfallverletzung;
• unerwartete schwere Erkrankung;
• Impfunverträglichkeit;
• Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge
dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
• Schaden am Eigentum der versicherten Person durch
Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser,
Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten,
sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern
die Anwesenheit der versicherten Person zur
Aufklärung erforderlich ist;
• Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person
oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer
unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des
Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
• unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisses durch die versicherte Person
oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese
Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war
oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der
Schule noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen
hatte;
• Arbeitsplatzwechsel, sofern die Reise vor Bewerbung
gebucht wurde, die Reise binnen der Probezeit (max. 6
Monate) anzutreten wäre und der Arbeitgeber einer
Durchführung der Reise widerspricht;
• Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor
Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung
der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;
• Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-
Ausbildung, sofern die
Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht
war und der Termin der Wiederholungsprüfung
unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt;
• unerwartete Einberufung der versicherten Person zum
Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum
Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden
kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger
übernommen werden.
Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit ggf. im Schadenfall alles geklärt ist. Wir freuen uns auf Sie.